Empfehlungen

richten sich an Entscheider (10 Punkte auf dem Weg zu barrierefreiem Webdesign) sowie an Bibliothekare und Entwickler, die mit der praktischen Herstellung und Pflege digitaler Angebote betraut sind; auf einen Blick für alle gibt es das Basiswissen für jedermann.
Aufgrund ihrer spezifischen Formate werden dann Webseiten und Dokumente differenziert behandelt, ergänzt um Prüftools zum Testen auf Barrierefreheit.

Zusammenfassend ist festzuhalten:
Strukturierte Inhalte – einfach und logisch – bilden das “Rückgrat” barrierefreier Formate und Webseiten. Sie bieten Mehrwerte für Alle.

Die Empfehlungen verstehen sich als offenes Diskussionsangebot für einen noch zu erarbeitenden Leitfaden zur Barrierefreiheit in Digitalen Bibliotheken. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, der Projektblog lädt zum Mitdenken und Diskutieren ein.

Denn: Barrierefreie Digitale Bibliotheken machen Sinn …

Ethisch

Der Zugang zu Wissen und Information ist ein Menschrecht – für Alle, ob mit oder ohne Behinderung – und Grundlage der Demokratie, verankert in der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (2006).

Dementsprechend erklärt auch das UNESCO/ILFA Manifesto for libraries serving persons with print disabilities den Zugang zu Information als ein grundlegendes Menschenrecht (2013).

Wirtschaftlich und kulturell

10 Prozent der Bevölkerung in den Industrieländern und 15 Prozent der Menschen in den Entwicklungsländern verfügen über eine teilweise oder totale Einschränkung ihrer Lesefähigkeit (Quelle). Für sie ist das digitale Medium DAS Tor zur Welt des Wissens und der Kommunikation.

Doch weltweit sind gegenwärtig nur 5 bis 10 Prozent aller digitalen Dokumente in barrierefreien Formaten zugänglich und weniger als 20 Prozent der Webseiten als barrierefrei einzuschätzen (Quelle).

Rechtlich

Auf dem Weg zu einem Europäischen Barrierefreiheitsgesetz:
Ab Ende 2015 sollen Webseiten des öffentlichen Sektors in Europa barrierefrei sein, so der Vorschlag für eine Richtlinie von Europäischem Parlament und Rat vom 3. Dezember 2012. Dies gilt auch für ‘Öffentliche Bibliotheken, z.B. deren Kataloge und Suchmaschinen’.
In einigen Ländern der Welt, etwa den USA, müssen Lehrmaterialien, darunter auch E-Books, bereits heute zwingend barrierefrei sein.

Technisch

Für Anbieter digitaler Angebote bietet barrierefreies Webdesign erkennbare Vorteile, insbesondere einen besseren Export der Inhalte auf mobile Endgeräte und die vereinfachte Pflege von Inhalt und Layout – zurückzuführen auf die getrennte technische Umsetzung von Inhalt und Layout (Standardkonformität). Diese wiederum befördert etwa die Suchmaschinenoptimierung oder verkürzte Ladezeiten.

Im Sinne des Open Access

Barrierefreier Zugang zu wissenschaftlicher Information wie in den Open Access-Strategien – so etwa 2002, 2003a, 2003b, 2007a und 2007b etc. – verankert, soll über die bloße freie Verfügbarkeit wissenschaftlicher Publikationen im Netz hinaus auch den (webtechnischen) Kriterien umfassender Barrierefreiheit für alle Nutzergruppen standhalten.
TIPP: Barrierefreie Wissenschaft?! – Blogpost von Kerstin Probiesch, Freie Beraterin, zum Thema ‘Open Access – Eine Chance für Alle’ vom 22.12.2013

Siehe auch: Barrierefreiheit – nur ein technischer Standard?

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