Dokumente für Bibliotheken

Diese Auswahl an bibliotheksrelevanten Dokumenten ergänzt die Rechtlichen Grundlagen der Barrierefreiheit. Die Liste ist chronologisch nach dem Erscheinungsdatum des Dokumentes geführt und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Hinweise auf weitere Dokumente und Materialien sind willkommen.

TIPP: Die Prüfliste nennt (S. 11-17) spezielle Medien und Formate für Menschen mit Behinderungen, wobei auf die unterschiedlichen Arten von Behinderung eingegangen wird.
Sie ist bestens geeignet für den raschen Überblick.

Gewissermaßen als „Langzeit“-Vorhaben erweisen sich die IFLA Initiativen für ein Grundsatzdokument zur Ausleihe von E-Books an Bibliotheken – weiter siehe IFLA (2014b)

Ein wichtiger Meilenstein: Der Zugang zu Information wird als ein grundlegendes Menschenrecht anerkannt. Regierungen, Bibliotheken und Informationsvermittler besitzen Schlüsselfunktionen, um Informationen und Dienste für alle barrierefrei zugänglich zu machen.
Vgl. auch den Blogpost vom 16.12.2013.

Punkt 5: „Öffentliche Bibliotheken stellen für 1,9 Millionen Angehörige von Randgruppen in Europa die einzige kostenfreie Möglichkeit des Zugangs zum Internet dar.“

Der Entwurf bietet Richtlinien für bibliothekarische Angebote für Menschen mit Dyslexie. Diese Einschränkung der Lesefähigkeit, auch als Lese- und Rechtschreibstörung bezeichnet, ist in Deutschland – anders als etwa in Schweden – bislang nicht als Behinderung anerkannt.
TIPP: Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. (BVL)

Basiert auf IFLA (2012) und (2013).

Entsprechend der Millenniumsziele 2016 bis 2030 sind alle Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen aufgefordert sich zu verpflichten, „für alle den Zugang, die Erfassbarkeit, die Nutzung und den Austausch von Informationen zu gewährleisten, die zur Förderung nachhaltiger Entwicklung und demokratischer Gesellschaften notwendig sind.“ (ebd. 1)

Bibliotheksgesetze

Dieser Musterentwurf für die Bibliotheksgesetze der Bundesländer sieht vor, Bibliotheken als „barrierefreie Orte der Begegnung und der Kommunikation für alle zu gestalten.“ (BibG 2008, § 6, Abs. 2)

Ein Vergleich der bereits verabschiedeten Landesbibliotheksgesetze – etwa in Thüringen ThürBibRG 2008, Sachsen-Anhalt BiblG LSA 2010, Hessen HessBiblG 2010 und Rheinland-Pfalz LBiblG 2014 – zeigt, dass Bibliotheken zwar per se den freien und ungehinderten Zugang zu Wissen für jedermann gewährleisten und sich als Orte der sozialen und kulturellen Teilhabe verstenen. Jedoch ist ein explizites Bekenntnis zu Barrierefreiheit und inklusivem Zugang zu digitalen Medien und Diensten als Basis der Teilhabe aller nicht verankert.

  • New Library Act – Schwedisches Bibliotheksgesetz (englische Fassung), April 2013 (Govt Bill 2012/13:147).

Das Gesetz benennt ausdrücklich Menschen mit Behinderungen, Menschen mit einer anderen als der schwedischen Muttersprache sowie nationale Minderheiten als besonders zu berücksichtigende Personengruppen. Ihnen sollen öffentliche Bibliotheken ihre spezielle Aufmerksamkeit widmen bis hin zur Bereitstellung und Finanzierung der erforderlichen Literatur und technischen Hilfsmittel.

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