Barrierefreiheit – nur ein technischer Standard?

Eine simple Frage, denn so, wie sie gestellt ist, enthält sie bereits die Antwort:
Nein, natürlich nicht – oder vielleicht doch?

Diese Frage begleitete unser Vorhaben in den letzten zwei Jahren stets von Neuem. Im Projekt „Design für Alle in Digitalen Bibliotheken“ wollten wir zeigen, dass Barrierefreiheit in der Welt digitaler Medien tatsächlich Synergien für ALLE bietet: von Wissenschaftlern bis zu Menschen mit Einschränkungen der Lesefähigkeit.

Wir haben recherchiert und getestet (Praxistests), schließlich die Ergebnisse kommuniziert (Vortragsfolien, BibCongress 2013). Nun geht es darum Handlungsstrategien bzw. Empfehlungen zu vermitteln, wie Barrierefreiheit in digitalen Bibliotheken auf effektive Weise, sprich: ohne größeren zusätzlichen Aufwand, in die Praxis umzusetzen ist – zugegebenermaßen ein Vorhaben, das sich auf den ersten Blick als ‚alter Hut‘ und erst auf den zweiten Blick als anspruchsvolle Aufgabe mit Visionen auf Neues erweist.

Wer tiefer in das Thema einsteigt, merkt alsbald, dass sich eine Schere öffnet zwischen der subjektiven Wahrnehmung von Barrierefreiheit seitens der Anbieter digitaler Angebote und der Umsetzung durch ebenjene in der Praxis. Aus der Sicht unseres Vorhaben sollen in diesem Beitrag ‚gefühlte‘ und tatsächlich erreichte Barrierefreiheit in digitalen Angeboten ins Verhältnis gesetzt und Lösungsansätze aufgezeigt werden.

Vorab: Barrierefreiheit im Gesetz

Barrierefreiheit ist in Deutschland, Europa und auch darüber hinaus im Gesetz verankert: namentlich mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) 2002, der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) 2006 oder dem Ausblick auf ein Europäisches Barrierefreiheitsgesetz 2015 (hier kann der Stand für den Normungsauftrag Nr. 376 verfolgt werden).
Für die barrierefreie Gestaltung von Webseiten existieren mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 schließlich Richtlinien, die als sogenannte Webstandards (2008) anerkannt sind und nach ISO als internationaler Standard normiert (2012) wurden; sie gelten als Ausgangsbasis für das soeben erwähnte Europäische Barrierefreiheitsgesetz. Den WCAG zufolge sollen barrierefreie digitale Angebote wahrnehmbar – bedienbar – verständlich – robust sein. In Deutschland gilt für Webseiten die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV), die in der aktuellen Version 2.0 in Anlage 1 auf die Kriterien der WCAG unmittelbar Bezug nehmen. Dennoch bestehen Defizite der BITV gegenüber den WCAG, die Jan Eric Hellbusch in einem Blogbeitrag vom 22.09.2011 herausgearbeitet hat.

Für unser Thema festzuhalten ist, dass die BITV bereits mit dem “Technik-Bezug“ in ihrem Namen das Thema Barrierefreiheit signifikant auf einen „technischen Standard“ eingrenzt.

Wie nehmen Anbieter Barrierefreiheit bei ihren (digitalen) Produkten wahr?

In unserem Vorhaben haben wir unter dem Aspekt der Barrierefreiheit mehr als drei Dutzend unterschiedliche Webportale sowie 48 digitale Medien unter die Lupe genommen (Testobjekte), mit einer Vielzahl dieser Anbieter und vielen weiteren Menschen sind wir dazu ins Gespräch gekommen. Schnell zeigte sich, dass das Thema ‚Barrierefreiheit im Netz‘ mit vielfältigen Denkmustern besetzt ist. So bewegen sich landläufige Meinungen zwischen zwei gegensätzlichen Polen:

Die eine Seite der allzu optimistischen „Befürworter“ bringt Argumente wie diese: Barrierefreiheit sei ja bereits weitgehend realisiert, da per Gesetz festgeschrieben; sie sei vor allem eine Sache der Webdesigner und Programmierer [und tatsächlich ermöglichen viele Webanwendungen inzwischen barrierefreie Lösungen ohne nennenswerten Aufwand]; und schließlich wird der barrierefreie Zugang zu Wissen mit dem fortschreitenden Erfolg der Open Access Bewegung gleichgesetzt, die für den freien Zugang zu wissenschaftlicher Information ohne finanzielle, gesetzliche und technische Barrieren eintritt [der ‘technische’ Aspekt bleibt dort eher außen vor, hierzu sei etwa der Beitrag vom 22.12.2012 von Kerstin Probiesch empfohlen].

Die andere Seite der vorsichtigen bis ablehnenden „Kritiker“ hält dagegen: Das Thema Barrierefreiheit sei ein überholtes Thema, das gab es vor zehn Jahren schon einmal; die Umsetzung im Web sehe unprofessionell aus und bringe ohnehin nicht viel, etwa fürs Image der Einrichtung, für ihre Zielgruppen usw.; das Anliegen sei viel zu aufwendig und zu teuer, das könne man sich nicht leisten; dafür sei man nicht zuständig, das machen die ‚Techniker‘ – diese Liste ließe sich fortsetzen.

Und schließlich sei die Vielzahl der Anbieter erwähnt, die dem Thema eine große Aufgeschlossenheit entgegenbringen. Überraschend häufig begegnete uns hier Übereinstimmung darin, dass Barrierefreiheit nicht nur Menschen mit Einschränkungen, sondern allen nutzt; nicht wenige Anbieter haben das Thema zumindest im Blick und besitzen Erfahrungen bei der bewussten Umsetzung barrierefreier Angebote; mitunter fehlt verfügbares Expertenwissen in Bezug auf bekannte Barrieren ohne praktikable Lösungen in der Breite, hier sei nur auf das (massenhafte) Erstellen barrierefreier PDF-Dokumente durch Autoren, etwa für wissenschaftliche Repositorien, verwiesen.

Aus dem Spektrum der Meinungen, deren Beweggründe nicht so einfach von der Hand zu weisen sind, kristallisieren sich drei Ansatzpunkte für unser Thema heraus:
Technik – Expertenwissen – Bewusstsein für Barrierefreiheit im Web

Wie steht es tatsächlich um die Barrierefreiheit in digitalen Bibliotheken?

In einem der Testpakete wurden 127 Webseiten von 38 digitalen Angeboten, die sich als „Werkzeuge zum Suchen und Finden im Web“ charakterisieren lassen (Testobjekte), einem sog. BITV2.0-Schnelltest unterzogen. Dieser Test umfasste 12 Prüfschritte, die als Basiskriterien für barrierefreie Webseiten bezeichnet werden können. Diese Grafik vermittelt einen Überblick zu den Testergebnissen (als interaktive Tabelle zu finden unter BITV2.0 – Schnelltest). Für unsere Frage ist folgendes festzuhalten:

1. Testsieger und -verlierer

In der Gesamtbetrachtung aller Testkriterien gab es unter den einzelnen Angeboten weder eindeutige Sieger noch Verlierer; es zeigt sich ein breites Mittelfeld oder anders gesagt: die Barrieren verteilen sich eher „gleichmäßig“ auf die Angebote. Hervorzuheben ist die Beobachtung, dass festgestellte Barrieren oft nicht alle getesteten Seiten ein und desselben Angebotes betreffen. Hier drängt sich zugleich die Frage nach der konsequenten Umsetzung bestimmter Parameter auf den Webseiten auf.

2. Welche Kriterien werden in der Regel erfüllt?

Die Überraschung in Bezug auf unsere eingangs gestellte Frage war die, dass Kriterien, die primär technisch umzusetzen sind, überdurchschnittlich gut erfüllt werden (diese sind in der Grafik grün ausgezeichnet): Inhalte bei benutzerdefinierten Farben erkennbar (89,7%), bei Zoom auf 200% benutzbar (85,3%), ohne Maus nutzbar (81,1%). – Diese Kriterien, alle mit einem Erfüllungsgrad über 80%, wurden bei 8 bis 9 von 10 Webseiten erfolgreich umgesetzt. Das Ergebnis lässt somit keinen Zweifel daran, dass Barrierefreiheit in seinen Basiskomponenten machbar und zumindest anteilig in der Praxis angekommen ist.

3. Was sind häufige Barrieren?

Im Gegensatz dazu schneidet ein Kriterium am schlechtesten ab, das bereits bei der Konzeption einer Website zu berücksichtigen ist: die logische Struktur der Überschriften und ihre folgerichtige Umsetzung auf jeder einzelnen Webseite. In der Grafik ist zu sehen, dass HTML-Strukturelemente für Überschriften nur bei drei bis vier von zehn Webseiten korrekt ausgezeichnet werden (mit 33,7% Erfüllungsgrad; rot ausgezeichnet).
Wird dieses Kriterium nicht (ausreichend) berücksichtigt, ist der logische bzw. intellektuelle Zugang zur Webseite erschwert, was nicht nur eine Barriere für Screenreader-Nutzer, sondern für ALLE darstellt. Doch dieses Kriterium konsequent umzusetzen, setzt Denk- und Planungsarbeit beim Erstellen jeder einzelnen Webseite sowie des gesamten Webauftrittes voraus. Im Nachgang lässt sich hier meist nur mit hohem Aufwand oder eher gar nicht nachbessern.

Wenngleich hier nur einige Kernaussagen der Testergebnisse zusammengeführt werden können, bleibt festzuhalten, dass Kriterien, die ursächlich inhaltlich konzeptionell zu bewältigen sind, im Durchschnitt deutlich schlechtere Bewertungen erhalten als eher technische Komponenten.

Was bleibt zu tun?

Und somit zurück zur Eingangsfrage: Die Wahrnehmung von Barrierefreiheit als technischer Standard wird untersetzt durch die Positionierung im deutschen Rechtssystem als BITV sowie durch den Umstand, dass Webseiten natürlich und vor allem auch technisch umzusetzen sind und dass gerade Web-Designer und -Programmierer vielfach über Kompetenzen bei der Umsetzung von Barrierefreiheit verfügen.

Häufig übersehen wird allerdings die Tatsache, dass die Realisierung von Barrierefreiheit einen komplexen Prozess in Gang setzt, der im planerisch-konzeptionellen Bereich seinen Anfang nimmt und bereits dort bewusst – und zunächst weitgehend unabhängig von technischen Komponenten – zu gestalten ist, was schließlich auch die Testergebnisse bestätigen.

Das Fazit:

  1. Barrierefreiheit beginnt in den Köpfen (Susanne Janschitz 2012)
  2. Barrierefreiheit ist von Anbeginn in Planungsprozesse einzubeziehen – das spart Kosten!
  3. Konkrete Handlungsempfehlungen bzw. Expertenwissen unterstützen die Umsetzung von Barrierefreiheit, die auch in Stufen umsetzbar ist: Welches Maß an Barrierefreiheit soll ein Angebot in welchem Entwicklungsstadium aufweisen? Was ist sinnvoll und notwendig, etwa für das Gesamtvorhaben?

Barrierefreiheit muss gewollt, geplant und sinnvoll umgesetzt werden. Technische Komponenten sind ein wichtiger, doch meist erst der zweite Schritt.


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